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Der Mietvertrag bzw. die Übergabe des Fahrrades kommt
nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument
oder ähnlichem Identitätsnachweis zustande.
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Mit der Übergabe des Mietgegenstandes, einschließlich
Zubehör, geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf
den Mieter über. Alle Mietgegenstände sind in einem
einwandfreien Zustand zu halten.
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Bei Minderjährigen erfolgt eine Anmietung nur durch die
gesetzlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen.
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Die Miete und der Sicherheits-Einbehalt (Kaution) sind
vor der Abfahrt zu entrichten.
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Der Mietgegenstand (Fahrrad) ist in einem technisch
mangelfreien Zustand und wird regelmäßig gewartet.
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Schäden an oder mit dem Mietgegenstand und Diebstahl
sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
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Für etwaige Schäden, Unvollständigkeit oder Diebstahl
haftet der Mieter.
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Mit Rückgabe des Mietgegenstandes wird dieser auf
etwaige Schäden und Vollständigkeit geprüft.
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Das Mietobjekt muss spätestens zum vereinbarten
Zeitpunkt zurück gebracht worden sein. Bei verspäteter
Rückgabe werden zusätzlich zu der überzogenen Zeit 50%
des Mietpreises dazu verrechnet. Bei fehlender Rückgabe
des Mietobjektes wird eine Verlustanzeige erstattet.